Die Fachstelle Teilhabekoordination ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen). Ihre Aufgabe ist es, die Arbeit der LAG SH Sachsen zu unterstützen und zu entwickeln.
ÜBER DIE
Fachstelle Teilhabekoordination
Die Fachstelle hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Freistaat Sachsen zu verbessern. Durch „Inklusion von unten“, qualitätsgerechter Mitwirkung in der Politik und Gesprächen auf gleicher Augenhöhe soll Teilhabe und Gleichstellung erreicht und nachhaltig sichergestellt werden.
Weiterhin unterstützt die Fachstelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des Aktionsplans Sachsens in der Politik und tritt dafür ein, dass die festgelegten Maßnahmen und Ziele unter Einbeziehung relevanter Akteure umgesetzt werden.
Die Fachstelle Teilhabekoordination ist in den sechs Handlungsfeldern Bildung, Arbeit, Mobilität, Gesundheit, Wohn- & Sozialraum und Gesellschaftliche Teilhabe aktiv.
Dabei nimmt sie vor allem eine vermittelnde bzw. vernetzende Rolle ein. Sie ist Empfänger externer Anliegen oder erkennt Trends und Handlungsbedarfe selbst.
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der LAG SH Sachsen, der Einbindung von Expertisen aus den Projekten sowie spezifischer externer Unterstützung werden lösungsorientierte Vorhaben initiiert und Ziele gemeinsam verfolgt.
Die Fachstelle ist außerdem Ansprechpartnerin für sozial- und gesundheitspolitische Themen. Je nach Tiefe der Thematik ist sie in der Lage, an Experten zu vermitteln oder selbst Auskunft zu geben.
Bildung
Die UN-BRK fordert in Artikel 24 die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit.
Arbeit
In Artikel 27 fordert die UN-BRK die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit in einem integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und -umfeld.
Mobilität
Der Artikel 9 UN-BRK schreibt die Zugänglichkeit als unabhängiges Querschnittsthema fest. Artikel 20 fordert die Sicherstellung persönlicher Mobilität.
Gesundheit
Artikel 25 und 26 UN-BRK erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung an.
Wohn- und Sozialraum
Die UN-BRK fordert in den Artikeln 9, 19, 23 und 28 einen angemessenen Lebensstandard, unabhängige Lebensführung und volle Inklusion für Menschen mit Behinderungen.
Gesellschaftliche Teilhabe
In Artikel 9, 21, 29 und 30 der UN-BRK ist das Recht auf gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Zugang zu Kultur und Freizeitangeboten festgeschrieben.
Projektlaufzeit und Struktur
Der Freistaat Sachsen fördert die einjährige Projektphase mit zunächst zwei Vollzeitstellen. Die erste Phase dient dem Aufbau und der Erprobung der Arbeitsweise. Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Aussicht auf eine institutionelle Förderung, die ggf. mit der Erhöhung um eine weitere Personalstelle einhergeht. Diese Form der Förderung soll der nachhaltigen Ausrichtung dienlich sein.