Arbeit

In Artikel 27 fordert die UN-BRK die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld. Dabei steht v.a. die freie Wahl ohne jegliche Diskriminierung aufgrund der Behinderung im Vordergrund. Mit der Ratifikation des Übereinkommens verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland und somit auch der Freistaat Sachsen weiterhin zu einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor; gleichfalls soll die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen gefördert werden.

Obwohl bereits einige konstruktive Maßnahmen ergriffen und Arbeitsmarktprogramme geschaffen wurden – so z.B. die Allianz Arbeit + Behinderung sowie die Programme „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“ und „Handicap – (k)ein Hindernis?!“ – stagniert die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderungen (Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50) in Sachsen seit Jahren bei 4,1 Prozent.

Bundesweit liegt die Erwerbsquote jedoch bei 4,6 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Beschäftigungsstatistik für schwerbehinderte Menschen 2017, veröffentlicht 15.04.2019). Zudem sind Menschen mit Schwerbehinderungen häufiger armutsgefährdet als Menschen ohne Schwerbehinderungen. (Sozialberichterstattung Sachsen 2015).

Dennoch profitieren Menschen mit Behinderungen leicht von der positiven Entwicklung am sächsischen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigungsquote des Freistaats Sachsen als Arbeitgeber lag 2014 bei 6,5 Prozent und damit deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Beschäftigungsquote von 5 Prozent (Aktionsplan Sachsen, 2017). Auch private Unternehmen beschäftigen immer mehr Menschen mit Schwerbehinderungen. Bei Arbeitgebern mit 20 und mehr Arbeitsplätzen wuchs die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderungen von 2005 bis 2015 um 37 Prozent. Zudem können Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt häufiger im Wesentlichen durch eine Erwerbstätigkeit sichern (2005: 29%, 2013: 32%) (Sozialberichterstattung Sachsen 2015). Diese geringe Wachstumsquote muss sich jedoch weiter steigern, v.a. angesichts der oftmals sehr gut ausgebildeten Fachkräfte. Von den im März 2019 insgesamt 7.948 arbeitslosen Schwerbehinderten

in Sachsen haben 75 Prozent einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung, im Gegensatz zu 67 Prozent bei allen im März 123.531 arbeitslos gemeldeten Frauen und Männern (Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Beschäftigungsstatistik für schwerbehinderte Menschen 2017, veröffentlicht 15.04.2019).

Das größte Problem liegt allerdings nicht in mangelhaften Arbeitsmarktprogrammen oder fehlenden Geldern, sondern in der Nichtanerkennung des inklusiven Gedankens. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer des privaten Sektors treten Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen oft mit starken Vorurteilen entgegen. Inklusion muss bereits im Kindergarten und in der Schule gelebt werden, um zukünftige Teilnehmende am Arbeitsmarkt zu sensibilisieren sowie Akzeptanz und Normalität zu schaffen. Zudem fehlen individuelle Lösungen, die stärker auf die Bedürfnisse und Wünsche des Einzelnen ausgerichtet sind. Auch das Konzept der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss überdacht und überarbeitet werden, da es nicht im Sinne der UN-BRK und der Forderung eines inklusiven Arbeitsmarktes ist.

Ziel ist demnach eine weitere Steigerung der Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen und eine Annäherung an den Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent. Die Sensibilisierung, Beratung und Unterstützung von Unternehmen im privaten Sektor ist daher weiterhin ein integraler Bestandteil zur Umsetzung dieses Vorhabens. Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sind ein wichtiger Faktor in der Überführung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.

Die Fachstelle Teilhabekoordination setzt sich zunächst die Umsetzung folgender konkreter Maßnahmen zum Ziel:

·         Pilotprojekte mit ausgewählten Arbeitgebern im privaten Sektor

·         Unterstützung bei der Sensibilisierung von Unternehmen

Dies muss in enger Zusammenarbeit mit der Allianz Arbeit + Behinderung, den Regionaldirektionen der Agentur für Arbeit, der Fachkräfteallianz, der LAG Inklusionsfirmen Sachsen und der LAG Werkstätten für behinderte Menschen geschehen.

 

Erfahrungsberichte

Um die aktuelle Situation zu verdeutlichen und greifbarer zu machen, suchen wir Menschen mit und ohne Behinderungen, die uns von ihren Erfahrungen erzählen. Wir freuen uns über jeden Bericht, der auf Wunsch selbstverständlich anonymisiert veröffentlicht wird.

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