In Artikel 25 fordert die UN-BRK die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung. Dazu sollen alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten und gesundheitlicher Rehabilitation haben.
Die Gesundheitsversorgung soll gemeindenah, unentgeltlich oder erschwinglich und in der gleichen Bandbreite und Qualität wie anderen Menschen zur Verfügung stehen. Um Angehörige der Gesundheitsberufe zu befähigen, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, müssen Schulungen durchgeführt und ethische Normen erlassen werden. Des Weiteren ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Kranken- und Lebensversicherung verboten.