Gesellschaftliche Teilhabe

Der Artikel 9 UN-BRK schreibt die Zugänglichkeit als unabhängiges Querschnittsthema fest, welches in jedem Lebensbereich berücksichtigt werden sollte. Die Vertragsstaaten müssen gewährleisten, dass der Zugang „zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen“ im vollen Umfang gegeben ist.

In Artikel 21 der UN-BRK ist das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen festgeschrieben.  Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ihre Rechte ausüben dürfen.

Artikel 29 der UN-BRK fordert die umfassende Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Menschen mit Behinderungen sind die gleichen politischen Rechte einschließlich der Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu nutzen, einzuräumen. Dies beinhaltet die Möglichkeit zu wählen, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter*innen, und gewählt zu werden. Dazu müssen Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien zugänglich und leicht zu verstehen sein. Des Weiteren müssen die freie Willensäußerung und geheime Abstimmung ohne Einschüchterung garantiert sein. Hinsichtlich der Teilhabe am öffentlichen Leben müssen die Vertragsstaaten aktiv dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, darunter die Mitarbeit in oder der Beitritt zu nichtstaatlichen Organisationen oder politischen Parteien.

In Artikel 30 fordert die UN-BRK die volle und gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Dafür ist der Zugang zu kulturellem Material und Aktivitäten in zugänglichen Formaten sowie Orten kultureller Darbietungen zu gewährleisten. Zudem haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur. Um Menschen mit Behinderungen die vollwertige Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportmöglichkeiten zu ermöglichen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, z.B. die Gelegenheit und Ermutigung so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten teilzunehmen und mitzuwirken, oder die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen der Erholungs- und Tourismusstätten, einschließlich, wo immer möglich, der Zugang zu nationalen Denkmälern.

Die gesellschaftliche Teilhabe ist demnach ein umfassendes und komplexes Feld. Um sie vollwirksam und umfänglich zu ermöglichen und die Ziele der UN-BRK durchzusetzen, setzt der sächsische Aktionsplan auf Maßnahmen in folgenden Gebieten: politische Teilhabe und Interessenvertretung, zivilgesellschaftliches Engagement, barrierefreie Information und Kommunikation, Schutz der Persönlichkeit, rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit, Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus.

Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Sachsen ist strukturell gut aufgebaut und vertreten. Der Ministerpräsident beruft in jeder Legislaturperiode einen Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, wie im Sächsischen Inklusionsgesetz festgehalten. Daneben sind auch kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Sächsische Landesbeirat für Inklusion von Menschen mit Behinderungen (SLB) eingesetzt. Zusätzlich zu diesen staatlichen Instanzen gibt es auch zahlreiche öffentliche Verbände wie der Sozialverband VdK Sachsen e. V., der Paritätische Sachsen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen. Diese Verbände müssen in die Entscheidungsfindung und Gesetzgebung seitens der Staatsregierung verstärkt einbezogen werden, getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.

Hinsichtlich der barrierefreien Information und Kommunikation besteht v. a. in der Privatwirtschaft noch Handlungsbedarf. Die Behörden und öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen sind bereits gemäß Sächsischem Inklusionsgesetz dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte schrittweise barrierefrei zu gestalten. Dadurch ist eine flächendeckende barrierefreie Information und Kommunikation im öffentlichen Bereich bereits verfügbar bzw. in Arbeit und bei neuen Webauftritten von Beginn an sichergestellt. Die Sächsische Staatskanzlei stellt zur Barrierefreiheit eine Übersicht zur Verfügung und bittet ausdrücklich um Mitteilung, sollte dem Nutzer nicht barrierefreier Inhalt auffallen. Oft fehlt es jedoch immer noch an Inhalten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Im Bereich Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus agieren bereits starke Akteure und tragen dort maßgeblich zur Durchsetzung der Interessen der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei. Dazu gehören die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich, der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V. und die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH.

Im Sport trägt das Projekt „Mehr Inklusion im Sport in Sachsen“ des Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e.V. zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei. Dort gilt es, das Projekt landesweit zu bewerben und mehr Vereine für inklusive Sportangebote zu begeistern. Die Fachstelle Teilhabekoordination kann dies auf Ebene der Mitgliedsverbände der LAG Selbsthilfe Sachsen übernehmen.

Die Barrierefreiheit im Tourismus ist zwar noch nicht flächendeckend sichergestellt, jedoch sehr gut dokumentiert. Die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) stellt auf ihren Webseiten eine Kurzübersicht über Unterkünfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Zudem hat sie der Barrierefreiheit auf ihrer Homepage einen eigenen Themenbereich gewidmet. Neben einer Übersichtskarte zu barrierefreien Kultur- & Freizeitangeboten und Unterkünften werden dort auch Weiterbildungsangebote aufgeführt. Zusätzlich ist die TMGS Herausgeberin des Heftes „Sachsen barrierefrei. Unterkünfte, Kultur, Freizeit“, die Menschen mit Behinderungen die Urlaubsplanung in Sachsen erleichtert. Die TMGS hat den Trend im Reisegeschäft bereits erkannt: „Ein Urlaub ohne Barrieren ist für den Gast bereits heute ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Wahl seiner Urlaubsdestination und wird als Wettbewerbsfaktor weiter zunehmend an Bedeutung gewinnen“ (Weiterbildung im barrierefreien Tourismus). Weiterhin stellt die Tourismusgesellschaft richtig fest, dass Barrierefreiheit für alle Gäste, v. a. auch Familien mit Kindern und Senioren, vorteilhaft ist. Einziger Kritikpunkt ist, dass die Webseiten nicht in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Erfahrungsberichte

Um die aktuelle Situation zu verdeutlichen und greifbarer zu machen, suchen wir Menschen mit und ohne Behinderungen, die uns von ihren Erfahrungen erzählen. Ob Lehrkraft, Elternteil, Schüler:in, Erzieher:in, Professor:in oder andere, wir freuen uns über jeden Bericht, der auf Wunsch selbstverständlich anonymisiert veröffentlicht wird.

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