Mobilität

Der Artikel 9 UN-BRK schreibt die Zugänglichkeit als unabhängiges Querschnittsthema fest, welches in jedem Lebensbereich berücksichtigt werden sollte.

Die Vertragsstaaten müssen gewährleisten, dass der Zugang „zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen“ im vollen Umfang gegeben ist.

Im Falle der Mobilität heißt dies, dass Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien wie Schulen und medizinische Versorgungseinrichtungen barrierefrei zugänglich sein müssen.

Die Sicherstellung dessen soll z. B. durch Erlass von Mindeststandards und Leitlinien sowie Schulungen für betroffene Kreise geschehen.

In Artikel 20 fordert die UN-BRK die Sicherstellung persönlicher Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört, die persönliche Mobilität und den Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen zu erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten. Zudem sollen sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Fachkräften Schulungen in Mobilitätskompetenzen angeboten werden und Hersteller von Geräten und anderweitig unterstützenden Hilfsmittel und Technologien ermutigt werden, alle Aspekte der Mobilität zu berücksichtigen.

Kein anderes Handlungsfeld trägt so viel „Teilhabepotential“ in sich wie das der Mobilität. Zur Wahlfreiheit des Wohnortes, zur Teilhabe an kulturellen Angeboten oder dem inklusiven Arbeitsplatz ist eine Infrastruktur nötig, die diese grundsätzlichen Rechte verbindet und somit zu einem selbstbestimmten Leben befähigt.
Barrierefreie Mobilität wird möglich, wenn auf allen Ebenen – der öffentlichen Verwaltung sowie im privaten Sektor – von Beginn an ganzheitlich an Wegeführungen gearbeitet wird, die allen Menschen das erreichen individueller Ziele ermöglicht. Dazu gehören z.B. durchgängige Blindenleitstreifen, ausreichend verfügbare und nutzbare Bordsteinabsenkungen, barrierefreie Fahrkartenautomaten oder auch rollstuhlgerechte PKW-Parkplätze.

Erfahrungsberichte

Um die aktuelle Situation zu verdeutlichen und greifbarer zu machen, suchen wir Menschen mit und ohne Behinderungen, die uns von ihren Erfahrungen erzählen. Wir freuen uns über jeden Bericht, der auf Wunsch selbstverständlich anonymisiert veröffentlicht wird.

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