Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert Anmeldefrist
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe.
Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Ziel der Stiftung ist es, alle Betroffenen sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen darüber zu informieren, dass sie sich an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden können, um …
… sich über die Stiftungsleistungen zu informieren,
… ein Beratungsgespräch zu vereinbaren,
… individuelle Anerkennung und gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Stiftungserrichter sind der Bund, die Länder sowie die Kirchen. In allen Ländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten.
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene zum Erhalt von Stiftungsleistungen nun um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail!
Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen.
Bitte informieren Sie daher möglichst viele Menschen aktiv schriftlich und mündlich über die Stiftung, damit alle Betroffenen, auch über ihre Angehörigen und Betreuungspersonen, von den Hilfsangeboten der Stiftung erfahren und eine Anerkennung des Leids und Unrechts sowie konkrete finanzielle Hilfe erhalten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragen können Sie jederzeit an die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de richten. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren. Die Anlauf- und Beratungsstelle in Sachsen befindet sich in Leipzig.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/