Teilhabe
Der Begriff bezeichnet das Einbezogensein in jede Lebenssituation. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist eine wichtige Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Dabei wird eine „Behinderung“ nicht als Krankheit oder Beeinträchtigung einer einzelnen Person verstanden, sondern sie entsteht erst im Wechselspiel des Menschen mit seiner Umgebung und deren Barrieren.