die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
im Freistaat Sachsen weiter zu verbessern.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt,
Durch „Inklusion von unten“, qualitätsgerechter Mitwirkung in der Politik und Gesprächen auf gleicher Augenhöhe soll Teilhabe und Gleichstellung erreicht und nachhaltig sichergestellt werden.
Weiterhin unterstützt die Fachstelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des Aktionsplans Sachsens in der Politik und tritt dafür ein, dass die festgelegten Maßnahmen und Ziele unter Einbeziehung relevanter Akteure umgesetzt werden.
Unsere
Handlungsfelder
Die Fachstelle Teilhabekoordination ist in sechs Handlungsfeldern aktiv
Bildung
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf chancengleiche Bildung ohne Diskriminierung
Arbeit
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Zugang zu einem inklusiven und offenen Arbeitsmarkt
Mobilität
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit
Gesundheit
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung
Wohn- und Sozialraum
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf unabhängige Lebensführung und volle Inklusion
Gesellschaftliche Teilhabe
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Interessenvertretung
Unsere Ziele
Gemeinsam setzen wir uns für die Vision einer gerechten und inklusiven Gesellschaft ein, in der Menschen mit und ohne Behinderungen und chronischen Erkrankungen die gleichen Rechte genießen.
Selbsthilfe und Selbstvertretung
Das Wort Selbsthilfe beschwört oftmals ein Bild eines händchenhaltenden Stuhlkreises hinauf – doch Selbsthilfe ist und kann so viel mehr! Durch das Miteinander in der Gemeinschaft und die gegenseitige Unterstützung entsteht eine starke Stimme für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie ihre Angehörigen. So ist Selbsthilfe auch politische Interessenvertretung; eben Selbstvertretung
Inklusion
Inklusion ist ein Mittel und die Voraussetzung, um Teilhabe sicherzustellen. Sie sucht nach Wegen, Ausgrenzungen von vorneherein zu vermeiden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Potentiale von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollen anerkannt werden und ihre gleichberechtigte Einbeziehung in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens soll selbstverständlich sein. Das heißt, nicht der Mensch soll „passend gemacht“ werden, sondern die Gesellschaft soll so gestaltet werden, dass jeder Mensch daran teilnehmen kann.
Teilhabe
Der Begriff bezeichnet das Einbezogensein in jede Lebenssituation. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist eine wichtige Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Dabei wird eine „Behinderung“ nicht als Krankheit oder Beeinträchtigung einer einzelnen Person verstanden, sondern sie entsteht erst im Wechselspiel des Menschen mit seiner Umgebung und deren Barrieren.
Aktuelles
Aktuelle Informationen zu Teilhabe, Inklusion, Selbstvertretung und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, ihre Angehörigen, Freunde und Partner